Neue Datenschutzverordnung im Mai 2018 (EU-DSGVO)
Viele Unternehmen und IT-Verantwortliche fragen sich: „Betrifft mich diese Änderung?“
Wir haben eine klare Antwort für Sie: „JA“
Was bedeuten zukünftige Verstöße gegen diese Richtlinien?
„Eine wesentliche Änderung bringen die neuen Vorschriften bei der Sanktionierung von Datenschutzverstößen. Zum einen können Verstöße jetzt mit erheblich höheren Bußgeldern von 2 % des weltweiten Umsatzes oder mit bis zu 10 Mio. Euro von den Aufsichtsbehörden geahndet werden. Bei schweren Verstößen sind sogar 4 % oder 20 Mio. Bußgeld möglich.“
Welche Punkte und Geschäftsbereiche betreffen diese neuen Regelungen?
Ebenso sind ein „Recht auf Löschung“ ein „Recht auf Datenübertragbarkeit“ sowie eine zukünftige „Rechenschaftspflicht“ klar geregelt. Letzteres besagt, dass auf Aufforderung Datenverantwortliche die Einhaltung aller Datenschutzprinzipien nachweisen müssen.
Kurzum wird mit dem neuen EU-Datenschutzrecht ein neues Zeitalter des Internets beginnen. Manche Änderungen sind sehr drastisch und extrem. Gerade deswegen raten wir bereits heute dazu, sich mit diesen neuen Gesetzten zu beschäftigen und die ersten Vorkehrungen zu treffen.
Mit in Kraft treten der neuen Regelungen werden Abmahnanwälte eine neues Geschäft finden, und dieses wahrscheinlich auch nutzten. An dieser Stelle können wir nur vorbeugend über die kommenden Änderungen informieren und raten die eigene Datenhaltung, Websiten, Online-Formulare und Bestellprozesse auf die neuen Regelungen zu prüfen und ggf. frühzeitig anzupassen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung wie genau bei Ihnen mit solchen Daten umgegangen wird.
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