Unsere neue Gambio Shop Anbindung steht zur Verfügung. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie Rechnungs- und Kundendaten automatisch in Ihre Buchhaltung einfließen.

  • Unterstützung der lokalen und der Cloud-Variante ab Version 3.11.1.0
  • Rechnungen werden automatisch erzeugt
  • Gutschriften werden automatisch erzeugt
  • PDF-Belege werden erzeugt und können automatisch versendet werden
  • Neukunden werden in lexoffice angelegt
  • Belege werden bestehenden Kontakten zugeordnet
  • Unterstützt die Einstellung „inkl. MwSt.“ und „zzgl. MwSt.“
  • 7 Tage kostenlos und unverbindlich testen
  • Monatlich kündbar ohne Mindestlaufzeit

Testen Sie ganz unverbindlich die neue lexoffice Anbindung: Gambio Shop

Unsere neue lexoffice Anbindung zum Thema SEPA Lastschriftdateien steht zur Verfügung.

  • Verwalten Sie Ihre SEPA Mandate
  • Erzeugen Sie ganz einfach aus beliebigen lexoffice Belegen SEPA-Dateien für Ihre Banksoftware oder Ihr Onlinebanking
  • 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen
  • Monatlich kündbar

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Neueröffnung in Gummersbach
Baumaschinenverleih Marius Altjohann.
Unser Team wünscht gutes Gelingen und viel Erfolg.

Ruck-zuck waren die ersten Visitenkarten verteilt darum gibt es jetzt Nachschub.
Auch eine kleine Inseratvorlage für Werbezwecke wurde schnell noch erstellt.
Wer noch nach einem tollem Outfit sucht sollte diesen kleinen Store unbedingt mal besuchen.

Neue Außenbeschilderung für das Deutsche Rote Kreuz am Stadtort Gummersbach-Becke

Lexoffice stellt zukünftig eine öffentliche API Schnittstelle für automatisierte Buchhaltung bereit.

Mit neuer „Woman-/Manpower“ und neuen Leistungen im Portfolio zeigen wir uns auf unserer Website in einem neuem Gewand. https://www.baebeca.de/www/www

Wir haben auch in diesem Jahr wieder mit unseren Kunden, Lieferanten und Freunden SEK SchruppBMS-Hayer und Oberberg-Online an der diesjährigen Xletix’s-Challenge in Berlin teilgenommen.

Die Feuerprobe zeigt wieder einmal, dass wir ein tolles Team sind und uns in jeder Situation Schulter an Schulter zur Seite stehen :-}
Unser Motto: „Strong alone, Unstoppable together“

Die Eindrücke der diesjährigen Challenge wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten.

— video entfernt —

Die nächste Challenge folgt im August 2019… :-}

Am 25 Mai 2018 tritt das neue EU-Datenschutzrecht (DSGVO – Datenschutzgrundverordnung) in Kraft.

Viele Unternehmen und IT-Verantwortliche fragen sich: „Betrifft mich diese Änderung?“

Wir haben eine klare Antwort für Sie: „JA“

Was bedeuten zukünftige Verstöße gegen diese Richtlinien?
„Eine wesentliche Änderung bringen die neuen Vorschriften bei der Sanktionierung von Datenschutzverstößen. Zum einen können Verstöße jetzt mit erheblich höheren Bußgeldern von 2 % des weltweiten Umsatzes oder mit bis zu 10 Mio. Euro von den Aufsichtsbehörden geahndet werden. Bei schweren Verstößen sind sogar 4 % oder 20 Mio. Bußgeld möglich.“

Welche Punkte und Geschäftsbereiche betreffen diese neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen betreffen alle Stellen und Daten an denen Sie Informationen über eine Person speichern. Die Freigabe zur Speicherung dieser Daten, sowie die Handhabung der Daten wird zukünftig wesentlich strenger behandelt.
Ebenso sind ein „Recht auf Löschung“ ein „Recht auf Datenübertragbarkeit“ sowie  eine  zukünftige „Rechenschaftspflicht“ klar geregelt. Letzteres besagt, dass auf Aufforderung Datenverantwortliche die Einhaltung aller Datenschutzprinzipien nachweisen müssen.
Ein konkretes Szenario – welches jeden Websitenbetreiber betrifft – ist der Punkt „Einwilligungen einholen„. Zukünftig werden alle Einwilligungen zweckgebunden, nachweisbar und mit der Möglichkeit auf Widerruf umgesetzt werden.

Kurzum wird mit dem neuen EU-Datenschutzrecht ein neues Zeitalter des Internets beginnen. Manche Änderungen sind sehr drastisch und extrem. Gerade deswegen raten wir bereits heute dazu, sich mit diesen neuen Gesetzten zu beschäftigen und die ersten Vorkehrungen zu treffen.

Mit in Kraft treten der neuen Regelungen werden Abmahnanwälte eine neues Geschäft finden, und dieses wahrscheinlich auch nutzten. An dieser Stelle können wir nur vorbeugend über die kommenden Änderungen informieren und raten die eigene Datenhaltung, Websiten, Online-Formulare und Bestellprozesse auf die neuen Regelungen zu prüfen und ggf. frühzeitig anzupassen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung wie genau bei Ihnen mit solchen Daten umgegangen wird.

Wir wünschen allen Kollegen, Kunden und Lieferanten einen „Happy SysAdminDay“.

Der System Administrator Appreciation Day (englisch appreciation „Anerkennung“) ist ein jährlicher Gedenktag an Systemadministratoren.

Der Gedenktag soll dazu dienen, dem Systemadministrator, der seinen Aufgaben üblicherweise im Hintergrund – ohne große Aufmerksamkeit zu erregen – nachgeht, einmal im Jahr für seine gute Arbeit zu danken. Obwohl die Schaffung dieses Gedenktages sicher einige humoristische Aspekte hat, ist der ernste Hintergrund dahinter, auch einmal den Menschen zu danken, deren Arbeit man nicht immer unmittelbar bemerkt und die man normalerweise nur ruft, wenn etwas nicht funktioniert.

Definition: https://de.wikipedia.org/wiki/System_Administrator_Appreciation_Day