Am 25 Mai 2018 tritt das neue EU-Datenschutzrecht (DSGVO – Datenschutzgrundverordnung) in Kraft.

Viele Unternehmen und IT-Verantwortliche fragen sich: „Betrifft mich diese Änderung?“

Wir haben eine klare Antwort für Sie: „JA“

Was bedeuten zukünftige Verstöße gegen diese Richtlinien?
„Eine wesentliche Änderung bringen die neuen Vorschriften bei der Sanktionierung von Datenschutzverstößen. Zum einen können Verstöße jetzt mit erheblich höheren Bußgeldern von 2 % des weltweiten Umsatzes oder mit bis zu 10 Mio. Euro von den Aufsichtsbehörden geahndet werden. Bei schweren Verstößen sind sogar 4 % oder 20 Mio. Bußgeld möglich.“

Welche Punkte und Geschäftsbereiche betreffen diese neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen betreffen alle Stellen und Daten an denen Sie Informationen über eine Person speichern. Die Freigabe zur Speicherung dieser Daten, sowie die Handhabung der Daten wird zukünftig wesentlich strenger behandelt.
Ebenso sind ein „Recht auf Löschung“ ein „Recht auf Datenübertragbarkeit“ sowie  eine  zukünftige „Rechenschaftspflicht“ klar geregelt. Letzteres besagt, dass auf Aufforderung Datenverantwortliche die Einhaltung aller Datenschutzprinzipien nachweisen müssen.
Ein konkretes Szenario – welches jeden Websitenbetreiber betrifft – ist der Punkt „Einwilligungen einholen„. Zukünftig werden alle Einwilligungen zweckgebunden, nachweisbar und mit der Möglichkeit auf Widerruf umgesetzt werden.

Kurzum wird mit dem neuen EU-Datenschutzrecht ein neues Zeitalter des Internets beginnen. Manche Änderungen sind sehr drastisch und extrem. Gerade deswegen raten wir bereits heute dazu, sich mit diesen neuen Gesetzten zu beschäftigen und die ersten Vorkehrungen zu treffen.

Mit in Kraft treten der neuen Regelungen werden Abmahnanwälte eine neues Geschäft finden, und dieses wahrscheinlich auch nutzten. An dieser Stelle können wir nur vorbeugend über die kommenden Änderungen informieren und raten die eigene Datenhaltung, Websiten, Online-Formulare und Bestellprozesse auf die neuen Regelungen zu prüfen und ggf. frühzeitig anzupassen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung wie genau bei Ihnen mit solchen Daten umgegangen wird.

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Zu GEIL!!! – Aber so ganz unrecht haben Sie nicht ;)

 

In die jüngste Serie von Websiten, die vom Netzt genommen wurden, reiht sich nun die nächste ein.

Der Zahlungsanbieter und Moneyexchanger http://www.ecardone.com ist seit heute offline.

Alle Kunden wurden per SMS über die Abschaltung der Plattform informiert, und über eine Ersatz URL Informiert.

Die neue URL laut SMS: http://www.dagensia.eu

ecardone_sms

… Und wieder ein Seite die eher unfreiwillig vom Netz genommen wurde …

Die Website http://www.movie2k.to welche seit dem schließen der wohl bekanntesten „Filmeseite“ Kino.to großen Zuwachs bekommen hat ist seit einigen Tagen nicht mehr erreichbar.

Bedingt durch eine sehr starke Community im Background, hat es gerade einmal 2 tage gedauert bis die nächste Seiten aus dem Boden sprießen..

.. und schwups gibt es einen Ableger ;)

http://www.movie4k.to – Diesmal mit einem netten Gruß, direkt im Header verlinkt.

movie4k.to_poliece

# Quelle: http://www.movie4k.to/public-announcement.php
"Eine Nachricht an die Öffentlichkeit
Niemand sollte die Macht haben, jemanden wegen Geld zu richten!
Das alles hier ist das Resultat eines kollektiven Bedürfnisses der Menschen nach kostenfreien Medien. Die Menschen wollen Movie2k.to bzw. Movie4k.to.
Wir, die normalen Bürger, müssen der Industrie und dem Staat klar machen, dass die "Verletzung eines Copyrights" auf keinen Fall mit einem Gewaltdelikt oder sogar Mord gleichzusetzen ist. Wieso sitzen Raubkopierer 5 Jahre im Gefängnis, während Kinderschänder mit einer Strafe von 22 Monaten auf Bewährung frei kommen? Weil es bei ersterem vor Allem um einen finanziellen Schaden geht, der um ein Vielfaches wichtiger ist, als ein unersetzbares Menschenleben.
Ihr könnt die Willen der Menschen nicht unterdrücken! Geht eine Seite offline, kommen in den nächsten Tagen fünf neue die deren Platz einnehmen wollen. Ist es nicht an der Zeit etwas an dem aktuellen Geschäftsmodell zu ändern und den Einfluss der neuen Medien zu akzeptieren?
Somit: FU Hollywood, FU GVU, FU Anti-piracy und FU Police. Aber wir lieben Obama!
Danke an alle User, die uns helfen! Lasst uns den Kampf für ein freies Internet nicht aufgeben! #Movie4k
P.S.: Wählt die Piratenpartei!"

Bei dem Betrieb eigener Websites gibt es in der Tat so einige Punkte auf die man selbst achten sollte.

Über einen Newsletter wurden wir auf folgendes Tool aufmerksam: http://www.abmahnung-internet.de/abmahncheck/

Das wir von einem Tool sprechen welches rechtlich weder eine Garantie noch sicherer Schutz ist, sollte jedem klar sein.
Jedoch ein nützliches Tool beim erstellen neuer Websites.

Folgende Punkte werden in knappen 10 Minuten abgefragt:

  1. Domain
  2. Markenname
  3. Impressum und Inhalt
  4. Bilder
  5. Datenschutz
  6. Werbung & Marketing
  7. Fernabsatz

Im Anschluss gibt es eine kleine Ampelgrafik mit einzelnen Punkten die man eventuell nachbessern sollte.

Die abgefragten Punkte sind in der Tat nicht zu vernachlässigen. Daher macht es definitiv Sinn, sich die einzelnen Punkte anzusehen und zu prüfen ob man hier eventuell an manchen Stellen nachbessern muss ;)

Wer versucht, die Website www.libertyreserve.com aufzurufen wird seit gestern ins leere laufen.

Die ersten Tage gab es noch – die bereits von Megaupload bekannte – Blockseite.
Aktuell lässt sich nur der Browsertimeout abwarten.

liberty-reserve

Liberty Reserve war eine anonyme Bank, bei dem es jedem zu jeder Zeit ohne etwaige Kontrollen möglich war – beliebig virtuelles Geld hin und her transferieren zu können.

Es gab weder eine Prüfung der Nutzer, der Überweisungen noch der dahinter liegenden Bankkonten.

Und die Geldwäsche ist Perfekt..

Diese „virtuelle Währung“ (LR) konnte bei tausenden von Wechselbörsen – bei vielen ebenso Anonym – in echte Dollars getauscht werden.

Für alle die bis Dato noch LR’s auf Ihren Konten liegen hatten sieht es erst einmal schlecht aus.

Wir sind gespannt was weiter passiert..

Erste Gerüchteküchen gehen bereits dazu über, dass Bitcoin das neue Libertey Reserve werden könnte.

 

Weitere Quellen:

 

 

Frei nach dem Motto „Verteidige Dein Netz“ bewirbt Google den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung.

Gesetzesentwurf als .pdf

 

Zitat: „Mit dem Leistungsschutzrecht, das durch Änderungen in Paragraf 87 des Urheberrechtsgesetzes eingeführt werden soll, will die Bundesregierung den Verlagen mehr Macht im Internet geben. Hintergrund ist, dass Konzerne wie der Axel-Springer-Verlag der Meinung sind, Google würde an der Auflistung von Presseartikeln Geld durch Werbung verdienen und müsste diejenigen finanziell beteiligen, die solche Inhalte produzieren.“ (Quelle: Golem.de)

 

A: Ziel
„… Durch den Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass Presseverlage im OnlineBereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. …“ (Quelle: Gesetzesentwurf)

B: Lösung
„… Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird den Presseverlagen das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. …“  (Quelle: Gesetzesentwurf)

 

„10 Fakten zum Leistungsschutzrecht“ aus der aktuellen Google Kampagne „Misch’ Dich ein

  • Jeder Verlag kann schon heute selbst entscheiden, ob seine Seiten von Google gefunden werden.
  • Auf Google News gibt es keine Werbung.
  • Google-Dienste vermitteln vielen deutschen Verlagsseiten rund die Hälfte ihrer Leser.
  • Google unterstützt Presseverlage auf der ganzen Welt, ihre Onlineseiten zu
  • Suchmaschinen dürfen “Snippets” von Presseartikeln völlig legal anzeigen.
  • Viele deutsche Presseverlage sind im Digitalgeschäft bereits sehr erfolgreich.
  • Bereits vier Millionen deutsche Arbeitsplätze hängen am Internet.
  • Das “Leistungsschutzrecht” wird von weiten Teilen der deutschen Gesellschaft abgelehnt.
  • Das geplante Leistungsschutzrecht wird auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition in Berlin kritisch gesehen.
  • Im Vergleich mit anderen Ländern hinkt Deutschland internetpolitisch hinterher.

 Alle Infos zu diesen Fakten: https://www.google.de/campaigns/deinnetz/fakten/


Google stellt eine Deutschlandkarte bereit, die sämtliche Mailadressen – der zuständigen – Bundesratsmitgliedern enthält. Jeder Internetnutzer kann sich via Telefon, Fax, Brief oder Mail Gehör verschaffen. – https://www.google.de/campaigns/deinnetz/einmischen/

Ob dieser Gesetzesentwurf am Ende etwas mit „Zensur“ zu tun hat, oder Usern UND Redaktionen gleichermaßen zugute kommt darf – und muss – am Ende jeder für sich selbst entscheiden.


Onlinezeitungen berichten fleißig über dieses Thema:

Netzpolitik.org
https://netzpolitik.org/2012/leistungsschutzrecht-fur-presseverleger-ist-morgen-thema-im-bundeskabinett/
https://netzpolitik.org/2012/wissenschaftler-gegen-leistungsschutzrecht-gefahr-unabsehbarer-negativer-folgen/

Golem.de:
http://www.golem.de/news/bundesregierung-verschaerfte-form-des-leistungsschutzrechts-kommt-morgen-1208-94150.html
http://www.golem.de/news/e-petition-schlechte-aussicht-auf-anhoerung-zum-leistungsschutzrecht-1210-94955.html
http://www.golem.de/specials/leistungsschutzrecht/

Heise.de:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Petition-gegen-Leistungsschutzrecht-gescheitert-1727664.html